Leider ist es auch nach der Liberalisierung des Glücksspielmarktes in Deutschland nach wie vor so, dass Spieler aufpassen müssen, bei welcher Online Spielothek sie sich anmelden. Nicht alle sind automatisch auch legal und seriös. Wir erklären, wie Jeder schnell und unkompliziert unerlaubte Anbieter und Verstöße melden kann.
Spieler müssen eigenverantwortlich handeln und selbst überprüfen, ob die gewählte Plattform für Glücksspiele erlaubt ist und über eine Genehmigung der deutschen Behörden verfügt. Am schnellsten geht das, wenn man am Ende der Startseite seiner virtuellen Spielhalle ganz nach unten scrollt und nach dem Siegel der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder (GGL) sucht.
Oft finden sich dort auch Hinweise auf die sogenannte „Whitelist“. Das ist die Liste, in der die GGL alle Anbieter aufführt, die in Deutschland eine Erlaubnis zum Glücksspielbetrieb erhalten haben. In der Whitelist sind übrigens auch legale Lottobetriebe, Pferdewetten und andere Glücksspielarten gelistet. Diese können jederzeit auf der Webseite der GGL eingesehen werden.
Wer vergibt die bundesweiten Glücksspiellizenzen?
Jede Online Spielhalle, die ihr Angebot innerhalb Deutschlands legal betreiben möchte, benötigt eine offizielle Genehmigung der GGL. Die GGL ist eine relativ neu geschaffene Behörde, die bundesländerübergreifend eigens für die Regulierung des Glücksspielsektors geschaffen wurde.
Warum Spieler nur bei legalen Anbietern an den Walzen drehen sollten
Hintergrund unserer klaren Empfehlung zu legalen Anbietern ist der Spielerschutz. Oft sind andere Angebote hinsichtlich des Spielerschutzes und der Spielsuchtpräventionsmaßnahmen nicht ausreichend ausgelegt. Hinzukommt, dass diese beiden wichtigen Punkte in anderen Ländern meistens weniger streng überprüft werden.
Ob die deutschen Maßnahmen zur Spielsuchtprävention im Glücksspielstaatsvertrag allerdings einen umfassenden Schutz bieten, das steht noch auf einem anderen Blatt.
Boni vs. Sicherheit
Eine Konsequenz des strengeren deutschen Spielerschutzes sind bedauerlicherweise in den meisten Fällen Bonusangebote, die weniger attraktiv sind. Im Vergleich schneiden die Aktionen von Online Spielotheken mit deutscher Lizenz etwas schlechter ab. Zudem ähneln sich die Promotions ziemlich, so dass Neukundenboni sich kaum noch voneinander unterscheiden – und falls doch, dann lediglich in Nuancen.
Dennoch bleibt festzuhalten, dass Spieler zwar nicht ganz so ansprechende Boni bekommen. Dafür sind sie aber wesentlich besser geschützt als in anderen Ländern.
Verstoß melden – wie gehe ich vor?
Wem Verstöße gegen die deutschen Glücksspielbestimmungen oder gar gänzlich illegale Anbieter auffallen, der kann sich direkt an die GGL wenden. Unter der Internetadresse gluecksspiel-behoerde.de kann binnen weniger Minuten ein einfaches Kontaktformular mit den wichtigsten Hinweisen zum Sachverhalt ausgefüllt werden.
Wichtig ist in jedem Fall, der GGL ausreichend Informationen Nachweise zu übermitteln, so dass die Behörde dann auch tatsächlich handeln kann.
Dazu können sich Spieler an den 5 W-Fragen orientieren.
Die fünf W-Fragen
- Wer hat gegen die gesetzlichen Auflagen für Glücksspielbetriebe verstoßen? (z. B. der Anbieter selbst, ein Werbetreibender etc.)
- Was genau ist passiert? (z.B. der Anbieter verfügt über kein GGL-Siegel, die Kurzzeitsperre oder der Panikbutton fehlt, Glücksspielwerbung zwischen 6-21 Uhr im Rundfunk oder Internet etc.)
- Wann genau fand der Verstoß statt? (Datums- und – wenn möglich – Uhrzeitangabe)
- Wo fand der Verstoß statt? (z. B. im TV, Internet etc. oder Vorort bei einer Sportveranstaltung etc.)
- Wodurch kann der Verstoß belegt werden? (z.B. durch einen Screenshot, ein Foto, ein kurzes Video)
Um die Relevanz eines Verstoßes noch weiter zu untermauern, können auch Nachweise zu einer bereits erfolgten Kommunikation mit dem Glücksspielanbieter dienen. Zudem ist die Angabe der vollständigen Internetadresse (URL der Domain), eine genaue Bezeichnung der Person oder Personengruppen, die gegen die Vorschriften verstoßen hat (z.B. vollständiger Nickname von Streamern und Influencern, URLs von Vergleichsportalen) für eine genaue Identifikation der Verantwortlichen unbedingt anzugeben.
Generell können Hinweise zu folgenden Punkten gegeben werden:
- Illegales Online Glücksspiel
- Internet-Werbung für illegales Online Glücksspiel
- Internet-Werbung für legales Online Glücksspiel, das gegen die Richtlinien zur Glücksspielwerbung verstößt
- Unregelmäßigkeiten bei legalem Online Glücksspiel
- Geldwäscheverdacht
Meldung unbedingt richtig einreichen
Viele der bereits eingegangenen Hinweise auf Verstöße gegen das deutsche Glücksspielgesetz sind bisher leider daran gescheitert, dass die Meldungen nicht ausreichend belegt waren. Ohne entsprechende Nachweise bleibt die Behörde handlungsunfähig und kann den Glücksspielbetrieb nicht für die Rechtsverletzung ahnden. Aus diesem Grund hat die GGL einen Leitfaden für die Meldung von Verstößen entwickelt, in der alle wichtigen Schritte nacheinander erklärt werden.
Wir haben die wichtigsten Punkte aus diesem Leitfaden in einer übersichtlichen Schritt-für-Schritt-Anleitung noch einmal zusammengefasst:
- Prüfung Whitelist und GGL-Siegel
Wird der Glücksspielanbieter auf der Whitelist geführt, handelt es sich um einen legalen Betreiber. Erlaubte Angebote sind oft zusätzlich durch das Siegel der GGL belegt. - Endung der Internetadresse
Die Internetadressen (Domains) genehmigter Anbieter müssen alle auf „de“ enden. - Kontaktmöglichkeit für Rückfragen
Falls Rückfragen zu dem geschilderten Verstoß notwendig sind, ist es sinnvoll, für die Behörde eine Kontaktmöglichkeit zu hinterlegen (z.B. eine gültige E-Mailadresse, die regelmäßig abgerufen wird). - Hinweise auch anonym möglich!
Wer keinen Hinweis auf seine Identität geben möchte, kann bei der GGL auch einen sogenannten anonymen Postkasten nutzen.
Was passiert nachdem ein Verstoß gemeldet wurde?
Die GGL überprüft grundsätzlich jeden Hinweis auf einen Verstoß – sofern die übermittelten Angaben genügen, um eine konkrete Verletzung der Vorgaben aus dem Glücksspielstaatsvertrag zu identifizieren. Daher ist es sehr wichtig, die Meldung so detailliert und sorgfältig wie möglich einzureichen.
Auf eine Nachfrage hin ist die GGL zwar nicht berechtigt, dem Hinweisgeber Auskunft darüber zu geben, ob und welche Maßnahmen aufgrund der Meldung eingeleitet wurden. Aber: Der Erfolg einer Meldung illegaler Online Spielotheken kann leicht selbst überprüft werden. Ist die GGL gegen den Anbieter vorgegangen, wird eine Spielteilnahme aus Deutschland nicht mehr möglich sein. Die Anmeldung und das Einzahlen sind bei solchen Anbietern dann blockiert – auch wenn sie natürlich weiterhin in den Ergebnissen von Suchmaschinen auftauchen.
Welche Vorfälle fallen nicht in die Zuständigkeit der GGL?
Nicht alle Vorfälle im Zusammenhang mit legalem oder illegalem Glücksspiel können bei der GGL gemeldet werden. Denn nicht in jedem Fall ist diese Behörde auch zuständig. Das betrifft:
- Die Auszahlung von Guthaben
- Die Rückforderung von Verlusten aus Glücksspielen
- Eine Rechtsberatung
- Stationäre Glücksspielbetriebe
- Datenschutzverletzungen (Datenschutzbeauftragte des jeweiligen Bundeslandes sind hierfür die richtigen Ansprechpartner)
- Die Einrichtung und/oder Aufhebung einer Spielersperre bei OASIS
Verstöße melden kann viel bewirken
Fallen Spielern bei ihrer Online Spielothek (oder bei anderen Glücksspielangeboten) ahndungsfähige Verstöße auf, sollten sie die Möglichkeit zur Meldung bei der GGL unbedingt nutzen. Dies geht über das Ausfüllen eines Onlineformulars schnell und unkompliziert. Selbstverständlich kann eine Meldung bei der GGL auch anonym erfolgen.
Meldungen von Verstößen gegen aktuell gültige Glücksspielverordnungen sind besonders wichtig, um den unerlässlichen Spielerschutz zu stärken und bestenfalls sogar weiter auszubauen.
Auch hinsichtlich einer Spielsuchtprävention können Hinweise auf Verstöße dazu beitragen, dass weniger Bürger in eine gefährliche Spielsuchtspirale geraten. Eine Spielsucht hat oft katastrophale Auswirkungen auf das soziale und wirtschaftliche Leben des Betroffenen sowie seiner Angehörigen und kann viel Leid verursachen.
Beitrag vom 23. Januar 2025