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Bonus und Werbung in Zeiten des Glücksspielstaatsvertrages

Konsequenzen der Lizenzierung für Boni, Promotions und Co.

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Immer mehr lizenzierte Online Spielotheken erobern den deutschen Markt. Welche Auswirkungen hat die neue Entwicklung auf Bonusaktionen und Werbemaßnahmen?

 

Mit Inkrafttreten des Glücksspielstaatsvertrages (GlüStV) wurden auch die Möglichkeiten für Online Spielotheken, Werbung für ihre Bonusangebote zu verbreiten, überarbeitet und angepasst. Ziel ist es vor allem ein Gleichgewicht zwischen dem „natürlichen Spieltrieb der Bevölkerung” und dem Spielerschutz zu schaffen. (Quelle: Ministerium Sachsen-Anhalt)

Warum regelt der GlüStV das Marketing virtueller Spielhallen?

Einerseits gilt es, durch Werbung auf die zunehmenden legalen Angebote von Online Glücksspiel aufmerksam zu machen. Seit der Vergabe von offiziellen deutschlandweiten Lizenzen an Glücksspielbetreiber sollen diese nun mehr in den Vordergrund rücken.

Parallel erhofft man sich, die Werbung illegaler Anbieter so möglichst aus der Aufmerksamkeit potenzieller oder bereits aktiver Spieler zu verdrängen. Dadurch soll eine Eindämmung des Schwarzmarkts sowie ein Rückgang von neuen Kundenregistrierungen bei solchen Plattformen erreicht werden.

Was soll durch die Werbebeschränkungen erreicht werden?

Andererseits will man von Spielsucht gefährdete oder bereits betroffene Gruppen verstärkt schützen. Besonders könne die „spielanreizende Wirkung” von Werbung bei diesen Bevölkerungsteilen zu problematischem Verhalten führen bzw. dieses verstärken. (Quelle: Ministerium Sachsen-Anhalt)

Dennoch hat Werbung laut eines Gerichtsurteils des Europäischen Gerichtshofs (EuGH, Urteil vom 30.06.2011 – Rs. C- 212/08, Rn. 72) „maßvoll und strikt begrenzt auf das zu sein, was erforderlich ist, um die Verbraucher zu den erlaubten Glücksspielen zu lenken.” (Quelle: Ministerium Sachsen-Anhalt)

Denn durch Werbung können beispielsweise Jugendliche erstmalig auf Glücksspiel aufmerksam gemacht werden – auch wenn die erreichte Volljährigkeit nach wie vor eine Voraussetzung für die Nutzung von Online Spielotheken ist. Aus diesem Grund bleiben Werbespots in Rundfunk, Fernsehen und Internet zwischen 6 Uhr morgens und 21 Uhr abends auch weiterhin verboten.

Allerdings können gerade Online Spielotheken ohne entsprechende Werbemaßnahmen in anderen Medien oder im Netz selbst nur schwer gefunden werden. Daher bleibt es weiterhin abzuwägen und vor allem zu überprüfen, dass sich Nutzen und Gefahr von Glücksspielwerbung für alle Bevölkerungsteile möglichst die Waage halten.

Für alle unerlaubten Angebote ohne offizielle Lizenz bleibt jedwede Werbung selbstverständlich weiterhin verboten.

Kontrolle der Marketingmaßnahmen

Prinzipiell ist die Behörde, welche dem Betreiber von Glücksspielen eine Erlaubnis erteilt hat, auch für die Überwachung und Kontrolle der eingesetzten Werbemittel zuständig. Die Werbezwecke und -mittel anderer Anbieter, die in mehreren Ländern gleichzeitig aktiv sind, prüft in den meisten Fällen die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder.

GGL Logo

Außerdem gehen weiterhin die Landesmedienanstalten in Zusammenarbeit mit der Glücksspielaufsichtsbehörde gegen alle Werbeverstöße vor, die im Bereich Rundfunk stattfinden.

Bonusangebote – was ist erlaubt?

Regularien für deutsche AnbieterDetails
Max. Bonus pro Spieler/Jahr100 €
Freispielezusätzlich möglich
Einsatzlimit pro Spin1 €
Einzahlungslimit1000 €

Die Regelung für legale virtuelle Spielotheken ist einheitlich und gilt daher für alle Plattformen gleichermaßen: Bonusangebote sind auf maximal 100 € pro Jahr und Kunde begrenzt. Dazu können weitere Aktionen wie Freispiele kommen.

Übrigens sollten Spieler bei allen Promotions unbedingt auf das Kleingedruckte mit den jeweiligen Bonusbedingungen (wie zum Beispiel Umsatzbedingungen, gewährter Zeitraum für die Umsetzung etc.) achten. Darin unterscheiden sich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen einzelner Anbieter oft erheblich voneinander.

Weitere Begrenzungen: Einsatz- und Einzahllimit

Zum festgesetzten Bonus von 100 € kommen ein Höchsteinsatz pro Spin von 1 € sowie das Einzahlungslimit von maximal 1000 €.

Dieses Einzahllimit muss jeder neue Spieler bei der Registrierung selbst festlegen. Ist ein Spieler bei mehreren Plattformen angemeldet, kann er bei allen zusammen höchstens 1000 € einsetzen.

Das Limit ist also für Spieler aller Slot-Anbieter gültig und wird in der Summe addiert – unabhängig von der Anzahl der genutzten Slots.

Selbstsperre darf nicht durch Bonusangebote untergraben werden

Neu ist auch, dass sich Spieler vorsichtshalber selbst sperren lassen können, sollte ihr Spielkonsum überhandnehmen.

In der Konsequenz obliegt es demnach der Verantwortung von Online Spielotheken, gesperrte Spieler nicht mit Bonusangeboten zu locken, ihre Sperrung wieder aufzuheben.  Dies ist im GlüStV gesetzlich verankert und wird folglich bei Nichteinhaltung sanktioniert.

Auch dadurch erhofft man sich eine Stärkung des Spielerschutzes und eine Ausweitung der Spielsuchtprävention.

Unser Fazit

Automatenspieleanbieter ohne deutsche Lizenz versuchen, die Begrenzung auf 100 € Bonus pro Spieler und Jahr für sich zu nutzen, um sich dadurch einen Vorteil gegenüber bereits bundesweit erlaubten Online Spielotheken zu verschaffen. So fallen Bonusangebote bei nicht in Deutschland lizenzierten Anbietern in der Regel etwas höher aus.

Die Regulierung führt auch dazu, dass sich die Bonusangebote virtueller Spielhallen, die bereits über eine vom Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt erteilte offizielle Genehmigung verfügen, kaum noch unterscheiden.

Unterschiede lassen sich hauptsächlich in den an den jeweiligen Bonus geknüpften Bedingungen finden. Diese lohnt es sich vor Spielbeginn immer eingehend zu prüfen – egal, ob als Neueinsteiger oder als passionierter Spieler.

Beitrag vom 26. September 2023

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