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LUGAS – Das länderübergreifende Glücksspielauswertesystem

Was verbirgt sich dahinter und welche Neuerungen können Spieler jetzt nutzen?

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Im Glücksspielstaatsvertag von 2021 sind Richtlinien zum Schutz vor Spielsucht enthalten. Konkret wird der Spielerschutz durch das neue länderübergreifende Glücksspielauswertesystem (LUGAS) weiter ausgebaut.

Deutsche Spieler sind nun durch die Zentraldateien und das Auswertesystem von LUGAS zusätzlich geschützt. Jede deutsche Online Spielothek muss sich mit einer Schnittstelle an diese beiden IT-Systeme angliedern.

Zum Hintergrund der Einrichtung von LUGAS

Im Zuge des Glücksspielstaatsvertrages wurde eine neue Aufsichtsbehörde für Glücksspiel in Deutschland geschaffen. Die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder (GGL) beginnt mit ihrer Arbeit offiziell ab Januar 2023. Bis dahin übernehmen in einer Übergangsregelung die Glückspielaufsichtsbehörden verschiedener Bundesländer die Aufgaben der GGL.

gemeinsame gluecksspiel behoerde der laender

Zu den Kernaufgaben der Behörde gehören der Spielerschutz, die Einhaltung des Jugendschutzes im Rahmen von Glücksspielangeboten, die Bekämpfung von illegalem Glücksspiel sowie die Vorbeugung von Spielsucht.

Als Abteilungsleiterin ist dort seit Juli 2022 Frau Nadja Wierzejewski für die Umsetzung und Durchführung von LUGAS verantwortlich.

Welche Regelungen gibt es bereits?

Neben präventiven Angeboten wie etwa Informationsstellen für Spielsucht hatte bisher vor allem die Spielersperrdatei OASIS den Zweck, Spieler vor Spielsucht zu bewahren und beim verantwortungsvollen Spielen zu unterstützen. Mithilfe von OASIS können sich Spieler zeitlich befristet oder unbefristet selbst sperren.

OASIS kann für alle Glücksspielarten, vom Lottospielen über Pferdewetten bis hin zum Online Glücksspiel, genutzt werden. Die Spieler melden sich einfach bei ihrem Glücksspielanbieter, welcher sie daraufhin für den von ihnen angegebenen Zeitraum vom Spielen ausschließen lässt.

oasis spielersperrsystem

Auch Angehörige von Spielsuchtgefährdeten oder Spielsüchtigen können für den Betroffenen eine Sperre beantragen. Selbstverständlich sind ebenso die Betreiber von Glücksspielen selbst im Rahmen ihrer Verantwortung gegenüber Spielern dazu angehalten, auffälliges Spielverhalten zu melden.

Damit ein Spieler gesperrt werden kann, müssen zunächst verschiedene Faktoren überprüft werden: Setzt der Spieler regelmäßig mehr ein, als er tatsächlich verdient? Besteht demnach die Gefahr der Verschuldung und ist der Betroffene dadurch nicht mehr in der Lage, seinen monatlichen Zahlungsverpflichtungen nachzukommen?

Um eine Verschuldung zu verhindern, werden die persönlichen Daten des Spielers in einer Sperrdatei hinterlegt und gespeichert. Zu den gespeicherten Daten zählen unter anderem:

  1. der Name des Spielers
  2. der verwendete Username
  3. die Anschrift
  4. das Geburtsdatum
  5. der Grund für die Sperre
  6. die Dauer der Sperre

Auch ein Foto des Spielers soll zukünftig hinterlegt werden können. Dies ist vor allem für lokale Glücksspielstätten wie Spielbanken und -hallen nützlich, um den Spieler beim Betreten leichter identifizieren zu können.

Eine Sperrfrist kann entweder nur 24 Stunden dauern (durch Betätigung des sogenannten Panik-Buttons) oder auch zeitlich unbegrenzt gelten. Bei länger als einen Tag andauernden Sperren werden die Daten nach Ende der Sperrzeit zwar für weitere sechs Jahre aufgehoben, allerdings können während dieser Zeit die Glücksspielbetreiber diese nicht mehr einsehen. Der Spieler kann also an allen Glücksspielangeboten wieder wie gewohnt teilnehmen.

Alle in der OASIS Sperrdatei enthaltenen Daten werden laut dem Glücksspielstaatsvertrag nun durch das länderübergreifende Glücksspielauswertesystem – kurz LUGAS – ergänzt.

Was ist LUGAS und was ändert sich dadurch für Spieler?

Das länderübergreifende Glücksspielauswertesystem LUGAS ist eine Erweiterung der bisherigen Spielersperrdatei OASIS.

LUGAS hat die Funktion, Spieler vor einer Spielsucht zu schützen. Dadurch baut Deutschland den Spielerschutz weiter aus. Ziel ist es, die Gefahren einer Spielsucht durch Glücksspiel einzudämmen.

LUGAS ist in zwei wesentliche IT-Systeme unterteilt:

  • die Zentraldateien (zusammengesetzt aus Limit- und Aktivitätsdatei)
  • das Auswertesystem

Die Zentraldateien haben einerseits den Zweck, die Einzahlungen bei Glücksspielen zu begrenzen. Andererseits wird gleichzeitiges Spielen unterschiedlicher Glücksspiele unterbunden.

Wie funktioniert LUGAS konkret?

In einer Limitdatei werden die möglichen Spieleinsätze pro Monat begrenzt. Die Höhe des Betrages legt der Spieler selbst fest. Damit dieses Limit nicht überschritten werden kann, werden alle Einzahlungen in dieser Datei erfasst. Es wird außerdem überwacht, dass auch bei unterschiedlichen Anbietern kein Überschreiten des monatlichen Einzahlungslimits erfolgt.

War es bisher also nur möglich, Einzahlungen für jeden einzelnen Slot-Anbieter bis zu einer selbst bestimmten Summe zu begrenzen, hilft die Limitdatei dabei, diese einmal festgesetzte Grenze für alle genutzten Online Spielotheken einzuhalten.

In einer weiteren zentralen Datei – der sog. Aktivitätsdatei – wird bundesweit kontrolliert, dass kein zeitgleiches Spielen bei verschiedenen Anbietern von Glücksspielen erfolgen kann. Durch die Aktivitätsdatei wird also ein paralleles Spielen bei mehreren virtuellen Spielhallen verhindert. Wenn ein Spieler zu spielen anfängt, wird durch den Slot-Anbieter der Status des Spielers auf aktiv gesetzt. Es erfolgt ein entsprechender Vermerk in der Aktivitätsdatei. Dadurch ist der Spieler bei anderen Online Spielotheken vorübergehend gesperrt.

Weiterführende Informationen zu den Zentraldateien (Limitdatei, Aktivitätsdatei) sowie dem Safe-Server-Auswertesystem sind direkt beim Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt zu finden.

Hat der Staat nun Zugriff auf Spielerdaten?

Die Datensicherheit für Spieler ist auch weiterhin gewährleistet. Registriert sich ein Spieler bei einem Automatenslot-Anbieter, wird für diesen in den Zentraldateien eine anonyme Kennung erstellt. Jedem Spieler wird folglich ein Pseudonym zugeordnet. Der tatsächliche Name des Spielers wird nicht gespeichert. Die gesamten weiteren Spielerdaten werden vom Glücksspielbetreiber mit einer Spieler-ID versehen. Nur diese wird an die Zentraldateien weitergegeben.

Persönliche Spielerdaten bleiben für den Staat also auch weiterhin anonym und können nicht auf eine bestimmte Person zurückgeführt werden.

Das Auswertesystem

Alle Online Spielotheken sind dazu verpflichtet, spezielle Safe-Server zur Verfügung zu stellen. Die Server speichern die erfassten Spielerdaten. Für eine Kontrolle von Spielerlimit und -aktivität müssen dem zentralen Auswertesystem diese Daten zum Download zur Verfügung gestellt werden.

Die Anbindung an das Auswertesystem erfolgt über IT-Schnittstellen, welche alle virtuellen Spielotheken einrichten müssen. Nur Anbieter, die an die Schnittstelle gekoppelt sind, werden eine Slot-Lizenz mit bundesweiter Gültigkeit erhalten.

Fazit zum neuen LUGAS-System

LUGAS bietet Spielern einen erweiterten Schutz vor spielsuchtgefährdendem Verhalten, setzt dabei aber eine gewisse Selbstkontrolle des Spielers voraus. Ob eine Selbstbeschränkung bei Spielsucht – auch im Anfangsstadium – für den Spieler selbst noch umsetzbar ist, bleibt allerdings fraglich.

Die Verantwortung liegt zukünftig aber per Gesetz ebenso auf der Seite der Slot-Anbieter. Denn sie sind laut Glücksspielstaatsvertrag von 2021 dazu verpflichtet, LUGAS zu nutzen. Dadurch haben nun auch Online Spielhallen die Chance, selbst aktiv gegen Spielsucht vorzugehen und ihre Kunden besser zu schützen.

Beitrag vom 19. September 2022

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